Kontraktlogistikfläche in Dresden
Objekt-Nr.: 9816
Warehousing (Lager mit Bewirtschaftung)
Deutschland
01067 Dresden
Preis auf Anfrage
Hier bekommen Sie schnell und einfach einen Überblick von geeigneten Zolllagern in verschiedenen Städten und Regionen.
Unser Angebot umfasst eine Kartensuche oder eine Suchmaske. Selektieren Sie Zolllager auch nach mieten/ kaufen - bei LAGERflaeche.de!
Objekt-Nr.: 9816
Warehousing (Lager mit Bewirtschaftung)
Deutschland
01067 Dresden
Preis auf Anfrage
Objekt-Nr.: 9815
Warehousing (Lager mit Bewirtschaftung)
Deutschland
21129 Hamburg
Preis auf Anfrage
Zolllager sind eine Besonderheit, da sie unter amtlichen Zollverschluss stehen – also vom Zoll zugelassen und auch überwacht werden. Damit unterstützt die Zollbehörde Unternehmen, die Waren aus nicht EU-Ländern beziehen. Diese müssen, sobald sie die Grenze der Europäischen Union passieren, grundsätzlich verzollt werden. Sowohl für die Unternehmen als auch für die Zollbehörde ist dies mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Durch das Zolllagerverfahren können Waren in die EU gebracht werden, ohne dass diese zollrechtlich als eingeführt werden. Dazu werden Waren in den Zolllagern unversteuert und unverzollt zwischengelagert.
Zolllager unterliegen dem Recht der Europäischen Union. Nach Artikel 99 des Zollkodex (ZK) der EU in Verbindung mit Artikel 525 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) werden dabei öffentliche und private Zolllager unterschieden.
Öffentliche Zolllager werden in der Regel von Spediteuren errichtet. Dabei gibt es folgende Unterschiede:
Lagertyp A: Der Lageralter ist für die Ware verantwortlich, für die Überführung ist der Einlagerer verantwortlich
Lagertyp B: hier ist der Einlagerer für die Einhaltung der Vorschriften während der Lagerung sowie für die Überführung ins Lagerverfahren verantwortlich
Eine Alternative ist der Lagertyp F. Dieser wird von der Zollbehörde errichtet, die auch der Lagerhalter ist.
Bei privatem Zollager ist der Lagerhalter auch der Einlagerer. Es ist dann sinnvoll, wenn der Lagerbedarf sehr groß ist. Errichtet werden darf es nur nach Genehmigung durch die Zollbehörde. Diese wird unter anderem nur dann erteilt, wenn die Lagerdauer der Waren und Produkte 30 Tage überschreitet.
Lagertyp C: Zugriff auf die Lagerwaren hat der Lagerhalter nur mit der Zollbehörde
Lagertyp D: der Lagerhalter hat auch ohne die Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren.
Zolllager Typ E (frz. Entrepôt): die Lagerung muss nicht zwingend an einem als Zolllager zugelassenen Ort erfolgen; genehmigt wird nur das Zolllagerverfahren
Für weitere Informationen rund um die verschiedensten Lagerarten bietet sich ein Blick auf unsere Seite Lagerübersicht durchaus an, auf der wir Ihnen viele weitere interessante Informationen bieten.