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No-Deal-Brexit: Mit Inka-Paletten sind UK-Exporteure auf der sicheren Seite

Logo - INKA Paletten GmbH

 

 

 

Siegertsbrunn, München, 7. Oktober 2019 Der Stichtag für den Brexit steht fast vor der Tür, und auch wenn die letzten Gespräche noch laufen, sieht alles nach einem ungeregelten Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Oktober aus. Mit einem No-Deal-Brexit wird auch für Exporteure einiges anders. Holzverpackungen und -paletten dürfen ab dem 1. November ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung nicht mehr aus der EU ins Vereinigte Königreich eingeführt werden – und umgekehrt nicht von der Insel auf den Kontinent. Für Anwender von Inka-Paletten bleibt trotzdem alles beim Alten: Pressholzpaletten sind auch nach dem Brexit ohne Vorbehandlung und Markierung ISPM 15-konform.

Die ISPM 15 regelt den Import von Holzpackmitteln mit dem Ziel, die Einfuhr von Pflanzenschädlingen in Länder zu verhindern, in denen sie nicht heimisch sind. Bislang galt für das Vereinigte Königreich wie für alle EU-Staaten die Regelung, dass Paletten innerhalb der EU ohne Behandlung und Markierung eingeführt werden dürfen. Durch den No-Deal-Brexit ist diese Regelung nun hinfällig. Importe aus EU-Ländern nach Großbritannien müssen künftig genauso gehandhabt werden wie solche aus anderen Staaten. Vollholzpaletten müssen also für den Import nach UK gemäß ISPM 15 vorbehandelt und markiert werden, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Wenngleich die britische Regierung angekündigt hat, Sendungen aus EU-Staaten weiterhin nur auf Basis einer Risikoabwägung zu kontrollieren, drohen Exporteuren bei Nichtbeachtung Strafen.

Wer auf Inka-Paletten exportiert, für den ändert sich dagegen auch nach dem Brexit nichts: Pressholzpaletten wie die Einwegpaletten der Inka Paletten GmbH gelten als „processed wood“, das von den Bestimmungen der ISPM 15 ausgenommen ist. Sie dürfen deshalb weiterhin ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Laufend aktualisierte Informationen der britischen Regierung zum Import mit Holzpackmitteln nach dem Brexit können unter https://www.gov.uk/guidance/importing-and-exporting-plants-and-plant-products-if-theres-no-withdrawal-deal#movement-of-wood-packaging-material abgerufen werden. Exporteure finden den Link auch bequem auf www.inka-paletten.com. Auch der britische Industrieverband TIMCON (timber packaging and pallet confederation) hat gemeinsam mit der britischen Regierung ein Statement veröffentlicht, in dem die Situation nach dem No-Deal-Brexit erläutert wird. Das Statement lässt sich als PDF unter https://www.timcon.org herunterladen.

Damit der Export nach dem 31. Oktober möglichst reibungslos abläuft, bietet die Inka Paletten GmbH auf ihrer Website individualisierbare Exportzertifikate für Vereinigte Königreich zum Download an. „Die Inka-Palette ist auch ohne Zertifikat ISPM 15-konform“, erklärt Andreas Heinrich, Produktmanager der Inka Paletten GmbH. „Gerade in der ersten Zeit nach dem Brexit kann das Exportzertifikat aber helfen, den Einfuhrprozess zu beschleunigen“, so Heinrich weiter. Die Zertifikate können unter www.inka-paletten.com heruntergeladen werden.

 



Über Inka Paletten
Die Inka Paletten GmbH ist der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Pressholz. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
 
Inka-Paletten entsprechen als „processed wood“ ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung den Vorgaben der ISPM 15. Auch nach dem No-Deal-Brexit können sie deshalb problemlos für den Export ins Vereinigte Königreich verwendet werden.
    
Mehr Informationen:

INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Haringstraße 19
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42 - 0
Fax: (0 81 02) 54 11
E-Mail: a.heinrich@inka-paletten.com
Web: www.inka-paletten.com
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten:

Wild & Pöllmann PR GmbH
Sonja Wild
Storchenstraße 48
90765 Fürth
Tel.: (0 91 04) 617 00 – 20
Fax: (0 91 04) 617 00 – 28
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Web: www.wildpoellmann.de