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ISPM 15: Chinesischer Pflanzenschutzdienst bemängelt Nichteinhaltung bei deutschen Sendungen – Pressholzpaletten sind eine Alternative

Logo - Inka Paletten GmbH

 

 


Siegertsbrunn, München, 23. Juni 2017 Der chinesische Pflanzenschutzdienst hat bemängelt, dass zu viele Sendungen aus der EU die Richtlinie ISPM 15 für Holzverpackung nicht erfüllen. Bei Paletten und Kisten aus Vollholz ist von fehlenden Markierungen und sogar von Schädlingsbefall die Rede.

Eigentlich ist die Pflanzenschutzrichtlinie ISPM 15 für Exporteure nichts Neues, schließlich hat China sie bereits 2005 in einer eigenen Verordnung, der „China Notice No.11 (2005)“, 1:1 umgesetzt. Diese erlaubt die Verwendung von Verpackungen und Paletten aus Vollholz nur, wenn eine Behandlung gemäß ISPM 15 durchgeführt wurde und mittels IPPC-Markierung auf der Verpackung oder Palette dokumentiert ist. Die Verwendung von Spanplatten, OSB-Platten oder Pressholzpaletten ist ebenfalls möglich – und zwar ausdrücklich ohne Behandlung und ohne Markierung. So kann vermieden werden, dass Pflanzenschädlinge eingeschleppt werden.

Dass die Themen ISPM 15 und die Umsetzung der Vorschriften auch zwölf Jahre nach ihrer Einführung hochaktuell sind, zeigt ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Juni 2017: Darin informiert das Ministerium Wirtschaftsverbände und Kammern darüber, dass der chinesische Pflanzenschutzdienst gegenüber der Europäischen Kommission die mangelnde Einhaltung der Pflanzenschutzrichtlinie beim Import von Europa nach China bemängelt. Unter den beanstandeten Sendungen sind auch etliche aus Deutschland: Allein im zweiten Halbjahr 2016 wurden 219 deutsche Sendungen beanstandet, meist weil die vorgeschriebene ISPM 15-Markierung fehlte. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder.

Pressholz als Alternative
Versendern stehen laut ISPM 15 auch Alternativen zur Vorbehandlung und Markierung zur Verfügung: So gilt zum Beispiel Pressholz als „processed wood“, das ohne Behandlung und Markierung exportiert werden kann. Damit sind zum Beispiel Inka-Pressholzpaletten ohne Einschränkungen für den Export in ISPM-15-Länder geeignet. „Unsere Einwegpaletten werden von Exporteuren geschätzt, weil sie keinen zusätzlichen Aufwand verursachen und Probleme mit dem Pflanzenschutz ausgeschlossen sind“, so Andreas Heinrich, Produktmanager der Inka Paletten GmbH.

Die reibungslose Abwicklung von Exporten nach China wird für deutsche Versender immer wichtiger: Laut Statistischem Bundesamt ist China 2016 erstmalig zum wichtigsten Handelspartner Deutschlands aufgestiegen und hat damit die USA vom Spitzenplatz verdrängt. Zwar liegt das vor allem am starken Import, doch auch der Export in die Volksrepublik hat in den vergangenen Jahren zugelegt. 2016 wurden deutsche Waren im Wert von mehr als 76 Milliarden Euro nach China exportiert. Seit 2006 wird auch in China die ISPM 15 angewandt.

 



Über Inka Paletten
Die Inka Paletten GmbH ist der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Holzwerkstoff. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte im baden-württembergischen Oberrot, in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
 
Inka-Pressholzpaletten können ohne Behandlung und Markierung exportiert werden – nicht nur nach China, sondern in alle Länder, in denen die ISPM 15 gilt.
    
Mehr Informationen:

INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Haringstraße 19
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42 - 0
Fax: (0 81 02) 54 11
E-Mail: a.heinrich@inka-paletten.com
Web: www.inka-paletten.com
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten:

Wild & Pöllmann PR GmbH
Sonja Wild
Karl-Seifert-Straße 5
91097 Oberreichenbach
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