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Lager der Woche

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LAGER[news]- Aktuelle Lagernews, Marktberichte & Information

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Lesen Sie hier aktuelle Meldungen aus dem Bereich Rund um die Lagerlogistik. Falls auch Sie interessante News bei uns veröffentlichen möchten, dann senden Sie uns diese an presse(at)lagerflaeche(dot)de zu. Nun viel Spaß beim lesen:

Exportkontrolle. Rechtsicher handeln im globalen Geschäft.

 

 

 

 

Vor 10 Jahren wurde die Welt von den Terroranschlägen auf das World Trade Center erschüttert. Seit dem 11. September 2001 hat der Begriff „Compliance“  einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Neue Gesetze sind seitdem wirksam, die zum Ziel haben, Terrorverdächtigen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.  Doch aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen immer noch viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein.


Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) betreffen keinesfalls nur Hersteller oder Händler von Waffen oder anderen militärischen Gütern, sondern gelten für alle Warenbewegungen: gleich ob sie innerhalb der Europäischen Union oder außerhalb der EU stattfinden. Jedes Unternehmen muss prüfen, ob Embargos bestehen oder Genehmigungen einzuholen sind. Dies geschieht anhand von regelmäßig aktualisierten Güter-, Personen- und Länderlisten. Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften und Regelungen eingehalten werden, bietet sich die Nutzung entsprechender Software an. Diese stößt die notwendigen Prüfprozesse automatisiert an und gewährleistet, dass alle Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden. Das Compliance & Risk Management von AEBs Logistiksuite ASSIST4 verhindert versehentliche Verstöße, indem es automatisiert die Rechtsvorschriften abprüft, bevor die Warenlieferung durchgeführt wird.

Für Zugelassene Ausführer (ZA) und Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) ist Sanktionslisten-Screening Pflicht


Firmen, die ihre bestehende Bewilligung für Vereinfachte Zollverfahren behalten wollen bzw. neu beantragen, müssen u.a. auch erklären, wie sie den Abgleich mit den Antiterrorverordnungen garantieren. Auch Unternehmen, die den Status AEO (“Authorized Economic Operator“ oder „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) beantragen, müssen nachweisen, dass sie Geschäftspartner und Mitarbeiter mit den Anhängen der EG-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 und weiteren offiziellen Sanktionslisten abgleichen. Neu seit August 2011 ist die EG-Verordnung 753/2011. In dieser „Afghanistan-Verordnung“ sind nun separat die Taliban-Anhänger gelistet. Das ambitionierte Ziel der EU-Verordnungen ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – gegen Terroranschläge.

Einfache Exportkontrolle mit ASSIST4 Compliance & Risk Management


Zur Absicherung der Exportkontrolle werden mit ASSIST4 Compliance & Risk Management Prüfungen der einschlägigen Vorschriften und Gesetze vorgenommen – in Deutschland sind dies das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und die EG-Dual-Use-Verordnung. Unter Umständen ist auch das Exportkontrollrecht der USA zu beachten, das Anspruch auf extraterritoriale Geltung erhebt. Das ASSIST4 License Management verwaltet die im Rahmen der Exportkontrolle zu verwendenden Individualgenehmigungen, während Allgemeingenehmigungen durch einen regelmäßigen Update-Service zur Verfügung gestellt werden. Wer die Auftragsabwicklung nicht in ASSIST4 bearbeitet, sondern in SAP®, kann ebenfalls problemlos auf die gleichen Prüfmechanismen zurückgreifen, ohne den SAP®-Workflow und -Belegfluss zu verlassen.

Dr. Ulrich Lison, Portfoliomanager Global Trade bei AEB: „Viele Firmen glauben, sie müssten sich nicht mit Exportkontrolle befassen, weil sie nicht exportieren oder weil sie nur im europäischen Umland tätig sind. Das aber kann sich als verhängnisvoller Irrtum erweisen, denn auf den Personenlisten stehen selbst deutsche und europäische Einträge. Die Pflicht zum Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt. Händisch ist das nicht zu überprüfen – man braucht eine gut funktionierende Software, die automatisiert im Hintergrund den Datenbestand durchleuchtet, ohne die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu behindern.“

Mit der Software von AEB, die jeden Geschäftskontakt automatisiert überprüft, sind Unternehmen auf der sicheren Seite.


Mehr Informationen unter www.aeb.de/aeo-compliance


Kostenloses Poster zum Thema Exportkontrolle: jetzt bestellen auf www.aeb.de/poster

Kontakt:
AEB GmbH
Susanne Frank
Julius-Hölder-Str. 39
70597 Stuttgart
E-Mail: susanne.frank(at)aeb(dot)de
Tel. 0711/72842-229
www.aeb.de